I. Vertragsschluss
Alle Angebote der Firma Asas Service sind freibleibend unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind . Das Absenden der Buchung an die Firma Asas Service stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Der Vertrag kommt erst durch eine entsprechende Bestätigung durch Asas Service zustande, die in der Regel binnen 24 Stunden nach Reservierungsanfrage erfolgt. Hat ein Dritter die Buchung getätigt, haftet er neben dem eigentlichen Kunden als Gesamtschuldner für alle vertraglichen Verpflichtungen des Kunden. Die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis stehen ausschließlich dem Kunden zu und sind nur mit Zustimmung von Asas Service auf einem Dritten übertragbar.
II.Leistungsumfang
Asas Service stellt dem Kunden einen unbewachten und nicht gegen Witterungseinflüsse geschützten Stellplatz auf den von ihr gemieteten Stellplätzen für die vereinbarte Mietdauer ausschließlich zu Parkzwecken zur Verfügung. Bewachung und Verwahrung sind nicht Vertragsgegenstand. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Weiterhin beinhaltet die vereinbarte Leistung den Transfer des Fahrzeugs vom Flughafen zu den Parkplätzen und zurück. Die jeweiligen Ankunfts- und Abflugszeiten sind durch den Kunden im Rahmen der Buchung verbindlich mitzuteilen. Eine spätere Änderung der Transferzeiten hat der Kunde rechtzeitig, mindestens 12 Stunden vorher, Asas Service mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet sich, Asas Service rechtzeitig über Annullationen, Umbuchungen, Flugnummeränderungen und grössere Verspätungen des Rückfluges zu informieren. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er rechtzeitig am Terminal eintrifft. Kann eine Reise nicht angetreten werden und wurde das Kundenfahrzeug bereits Asas Service weggefahren, wird eine Umtriebsentschädigung von Fr. 60.- erhoben. Asas Service haftet daher nicht für eine eventuell verspätete Ankunft des Kunden am Flughafen. Zwecks Verschiebung der Fahrzeuge kann es sein, dass max. 20 Kilometer mit dem Fahrzeug zurückgelegt werden müssen.
III. Preiseund Zahlungsbedingungen
Die von Asas Service angegebenen Preise sind grundsätzlich verbindlich. Massgebend ist der in der Buchung ausgewiesene und durch Asas Service im Rahmen der Reservierungsbestätigung bestätigte Preis. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Das vereinbarte Parkentgelt ist spätestens zum vereinbarten Abgabetermin des Wagens fällig und vom Kunden zu bezahlen. Überschreitungen der vereinbarten Parkdauer werden mit den jeweils geltenden Tarifen nachberechnet. Jeder angefangene Tag wird als ganzer Tag verrechnet.
IV. Stornierungen, Umbuchungen und nachträgliche Änderungen von gebuchten Leistungen
Eine Stornierung der gebuchten Leistung ist vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich und kostenfrei. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Massgebender Zeitpunkt für die Stornierung ist der Eingang der Erklärung bei Asas Service Umbuchungen (frühere oder spätere Rückreise) während der Reise müssen zwingend per Mail an info@asastaxi.ch avisiert werden. Die Mitteilung muss spätestens 12 Stunden vor der Landung in Zürich geschehen. Für nicht avisierte Änderungen wird keine Haftung übernommen und es ist mit Wartezeiten von unbestimmter Dauer zu rechnen, bis das Fahrzeug bereit steht. Für nicht avisierte Änderungen wird zudem eine Gebühr von CHF 50.00 erhoben.
V. Haftung
Eine Haftung durch Asas Service sowie eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Asas Service, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Asas de Portugal haftet nicht für Beschädigungen auf den Parkplätzen abgestellter Fahrzeuge und für Diebstähle aus den Fahrzeugen. Ebenfalls haftet Asas Service nicht für vom Parkplatz gestohlene Fahrzeuge. Sollte ein Fahrzeug wegen technischem Defekt nicht anspringen, ist es Sache des Kunden, entsprechende Massnahmen (TCS) zu treffen. Sollte das Fahrzeug auch nach Intervention vom TCS nicht anspringen, haftet Asas Service nicht für allfällige Rückfahrt- oder Übernachtungskosten. (Taxi, Mietwagen, Hotel). Für technische oder mechanische Defekte eines Fahrzeuges nach Wagenabgabe oder vor Wagenrückgabe wird keine Haftung übernommen. Eine allfällige Reparatur ist Sache des Kunden. Fahrzeuge, die wegen leeren oder schwachen Batterien nicht mehr anspringen, werden von uns überbrückt, ohne Garantie auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit. Ein nachträglicher Batteriewechsel ist ausgeschlossen und wird abgelehnt. Bei Schlüsselverlust seitens Asas Service wird dem Kunden ein Taxi für die Heimfahrt zur Verfügung gestellt, der Ersatzschlüssel in nützlicher Frist beim Kunden abgeholt und das Kundenfahrzeug zum Kunden gefahren. Asas Service übernimmt die Kosten für einen Ersatzschlüssel, ausgeschlossen bleibt der Ersatz des Zündschlosses sowie des Türschlosses. Bei von Mitarbeitern von Asas Service verursachten und gemeldeten Schäden an Kundenfahrzeugen (Standschäden, technische Defekte, Parkschäden, höhere Gewalt, Vandalismus etc. ausgeschlossen) wird dem Kunden der von der Versicherung festgelegte Betrag ausbezahlt. Ausgeschlossen sind weitere Forderungen seitens des Kunden wie Ersatzfahrzeug, Bonusverlust, Umtriebsentschädigungen sowie alle weiteren, nicht von der Versicherung von Asas Taxi gedeckten Forderungen.
VI. Nicht deponierter Wagenschlüssel und nicht bezahlte Parkgebühr
Der Kunde verpflichtet sich, den Wagenschlüssel immer bei der Wagenabgabe (vor dem Abflug) am Asas Service abzugeben und die entsprechende Parkgebühr zu bezahlen. Bei Fahrzeugen, bei welchen kein Wagenschlüssel abgegeben worden ist, wird neben der fälligen Parkgebühr eine Umtriebsentschädigung von CHF 200.- erhoben. Die Parkgebühr sowie die Umtriebsentschädigung sind bei der Rückkehr am Asas Service zu begleichen. Wird dieser Betrag nicht bei der Rückkehr a Asas Taxi Limousinen Service bezahlt, wird der entsprechende Betrag per Rechnung eingefordert.
Schultransport AGB
Auftraggeber
Die Schule ist Auftraggeber und entscheidet über allfällige Änderungen im Fahrplan. Alle Änderungen, die den Schüler betreffen, werden innerhalb von 48 Stunden per E-Mail bekannt gegeben. Der Fahrer wird immer direkt vom Lehrer des Schülers über etwaige Unregelmäßigkeiten informiert. Der Fahrer wird Sie bei Ankunft über eventuelle Unregelmäßigkeiten auf der Strecke informieren.
Automatische Verlängerung
Jährliche Vereinbarungen werden automatisch verlängert, sofern keine schriftliche Mitteilung von Eltern oder Schulverwaltung innerhalb von Tagen vor Ende des Schuljahres (spätestens 30 May.) bei Asas Service vorliegt.
Asas Service ist verpflichtet, der Schule bis zum 30.May mitzuteilen, ob die Absicht besteht, den Schulweg für das folgende Jahr abzulehnen. Sollte zwischen dem 30 May und dem Schulbeginn zu Unstimmigkeiten zwischen den Eltern kommen, muss dies allen Beteiligten unverzüglich mitgeteilt werden, und angemessene Lösungen sind zu finden, die stets dem Wohl der Kinder dienen.
Alle Parteien
Alle Parteien sind automatisch an die seit 2018 geltenden AGB gebunden und verpflichtet, diese einzuhalten und durchzusetzen.
Kündigungsfrist
Für befristete Aufträge gilt eine Kündigungsfrist von 72 Stunden vor Ende des jeweiligen Dienstes durch Eltern und/oder Schulverwaltung.
Eltern/Kinder
Die Fahrerinnen und Fahrer sind angehalten, weiter zu fahren, wenn das Kind nicht bereit steht. Allfällige Zusatztransporte, die entstehen, weil ein Kind nicht zur rechten Zeit bereit ist, werden den Eltern in Rechnung gestellt. Die Kinder haben die Pflicht, sich im Schulbus anzuschnallen. Die Kinder haben die Anweisungen des Busfahrers zu befolgen und eine Schutzmaske zu tragen. Melden Sie sowohl dem Taxiunternehmen als auch der Schule, wenn Ihr Kind wieder gesund ist und wieder abgeholt werden soll. Ohne diese Meldung wird Ihr Kind nicht abgeholt.
Verantwortlichkeit
Die Verantwortung und Haftung für den Schulweg liegt bei den Eltern. Dies gilt auch für Sachbeschädigungen, die während des Transports durch Kinder verursacht werden. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, zu überprüfen, ob ihre Kinder pünktlich an der Transporthaltestelle sind. Der Fahrer hat eine Toleranz von fünf Minuten. Die Schule hat die Pflicht zu überprüfen, ob sich die Schüler zum vereinbarten Zeitpunkt am Ort der Erstabholung befinden.
Ausschluss vom Transport
Kinder, welche den Transport mit dem Schulbus oder dem Transportunternehmen stören, mehrmals nicht pünktlich sind oder sich nicht an die Regeln halten, werden vom Transport ausgeschlossen. In diesem Fall sind die Eltern für den Weg zuständig, und es werden keine Kilometer- oder ÖV-Entschädigungen ausgerichtet.
Abmeldung
– Bis 48 Stunden vor Auftragsbeginn: keine Belastung
– 24-12 Stunden vor Auftragsbeginn: 100%
Weitere Bestimmungen
– Bitte beachten Sie, dass während der Fahrt für die Kinder Essen und Trinken verboten ist.
– Die Fahrerinnen und Fahrer sind an die Schweigepflicht gebunden und geben keine Informationen über Schülerinnen und Schüler an Dritte weiter.
Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten ist ausschließlich das schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bülach, Zürich. Asas Transfer Service wird jederzeit bestrebt sein, allfällige Differenzen mit seinen Kunden gütlich und einvernehmlich zu lösen.