Embrach-Oberembrach-Lufingen-Augwil-Rorbas-Freienstein-Eglisau-Glattfelden
Embrach-Lufingen-Rorbas-Freienstein zuverlässig zur Schule und wieder nach Hause.
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Tel:076 295 45 45
Schultransport AGB
• Die Schule ist Auftraggeber und entscheidet über allfällige Änderungen im Fahrplan.
• Damit die Transportzeiten eingehalten werden können, müssen die Schülerinnen und
Schüler, wenn sie abgeholt werden, zur vereinbarten Zeit bereit stehen.
Die Fahrerinnen und Fahrer sind angehalten, weiter zu fahren, wenn das Kind nicht bereit
steht. Allfällige Zusatztransporte, die entstehen, weil ein Kind nicht zur rechten Zeit
bereit ist, werden den Eltern in Rechnung gestellt. .Die Kinder haben die Pflicht, sich im Schulbus anzugurten.Die Kinder haben die Anweisungen Busfahrer zu befolgen und Schutzmaske tragen. Melden Sie sowohl den Taxiunternehmen als auch der Schule, wenn Ihr Kind wieder gesund ist und wieder abgeholt werden soll. Ohne diese Meldung wird Ihr Kind nicht abgeholt.
Kann ein Kind, das normalerweise mit dem Schulbus fährt, ausnahmsweise (z. B. wegen Krankheit) oder für längere Zeit nicht mitfahren, ist der Schulbusfahrer durch die Eltern unverzüglich zu informieren.
Bei Stundenplanänderungen oder vorzeitigem Schulschluss sind die Eltern nach vorgängiger Absprache mit der Schule für den Schulweg verantwortlich.
Verantwortlichkeit: Verantwortung und Haftung für den Schulweg liegt bei den Eltern.
Dies gilt auch für Sachbeschädigungen, die während dem Transport durch Kinder verursacht werden.
Familienrabatte/”2te Kind=50% (3te Kind 75%)(4te Kind 100%)
Es liegt in der Verantwortung der Eltern, zu überprüfen, ob ihre Kinder pünktlich an der Transporthaltestelle sind. Der Fahrer hat eine Toleranz von fünf Minuten. Die Schule hat die Pflicht zu überprüfen, ob sich die Schüler zum vereinbarten Zeitpunkt am Ort der Erstabholung befinden. Der Fahrer hat eine Toleranz von fünf Minuten
Familienrabatte/”2te Kind=50% (3te Kind 75%)(4te Kind 100%)
Es liegt in der Verantwortung der Eltern, zu überprüfen, ob ihre Kinder pünktlich an der Transporthaltestelle sind. Der Fahrer hat eine Toleranz von fünf Minuten. Die Schule hat die Pflicht zu überprüfen, ob sich die Schüler zum vereinbarten Zeitpunkt am Ort der Erstabholung befinden. Der Fahrer hat eine Toleranz von fünf Minuten
Kinder, welche den Transport mit dem Schulbus oder dem Transportunternehmen stören,
mehrmals nicht pünktlich sind oder sich nicht an die Regeln halten, werden vom Transport
ausgeschlossen. In diesem Fall sind die Eltern für den Weg zuständig und es werden keinen
Kilometer- oder ÖV- Entschädigungen ausgerichtet.
Abmeldung
Bis 48 Stunden vor Auftragsbeginn: Keine Belastung
• 24 -12 Stunden vor Auftragsbeginn: 100%
• Bitte beachten Sie, dass während der Fahrt für die Kinder Essen und Trinken verboten ist.
• Die Fahrerinnen und Fahrer sind an die Schweigepflicht gebunden und geben keine
Informationen über Schülerinnen und Schüler an Dritte weiter.
Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bülach Zürich. Asas Transfer Service wird jederzeit bestrebt sein, allfällige Differenzen mit seinen Kunden gütlich und einvernehmlich zu lösen.