Embrach-Oberembrach-Lufingen-Rorbas-Freienstein-Eglisau-Glattfelden-Kloten
Embrach-Lufingen-Rorbas-Freienstein zuverlässig zur Schule und wieder nach Hause.
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Tel: 076/295 45 45 Tel: 044/865 65 40

Schultransport AGB
Auftraggeber:
Die Schule ist Auftraggeber und entscheidet über allfällige Änderungen im Fahrplan.
Alle Aenderungen die den Schüller betreffen werden innerhalb von 48 Std per E-Mail bekannt gegeben.
Der Fahrer wird immer direkt vom Lehrer des Schüleres über etwaige Unregelmässikeiten informiert.
Der Fahrer wird Sie bei Ankunft über eventuelle Unregelmässigkeiten auf der Strecke informieren
Automatisch Verlängerung Vereinbarung
Jährlich Vereinbarungen werden Automatische Verlängert sofern keine Hinweis Schriftliche Mittteilung von Eltern oder
Schulverwaltung innerhalb von 90 Tagen vor Ende des SchulJares (Spätestens 30 April) bei Asas Service vorliegt
Asas service ist verpflichtet ,der Schule bis zu 30. April mitzuteilen, ob die Absicht besteht, den Schulweg für das Folgend Jahr abzulehnen.
Sollte zwischen den 30.April und dem Schulbeginn zu unstimmigkeiten zwichen den Eltern kommen,muss dies allen Beteiligten unverzüglich mitgeteilt werden.
Alle Parteien sind Automatisch an die seit 2018 Geltenden *AGB*Gebunden und Verpflichtet, diese einzuhalten und durchzusetzen.
Kündigungsfrist
Für Befristet Aufträge (1bis 30 Tage) gilt eine Kündigunsfrist von 72 Stunden vor Ende des Jeweiligen Dienstes durch Eltern und /oder Schulverwaltung
Eltern/Kinder
Die Fahrerinnen und Fahrer sind angehalten, weiter zu fahren, wenn das Kind nicht bereit
steht. Allfällige Zusatztransporte, die entstehen, weil ein Kind nicht zur rechten Zeit
bereit ist, werden den Eltern in Rechnung gestellt. .Die Kinder haben die Pflicht, sich im Schulbus anzugurten. Die Kinder haben die Anweisungen Busfahrer zu befolgen. Melden Sie sowohl den Taxiunternehmen als auch der Schule, wenn Ihr Kind wieder gesund ist und wieder abgeholt werden soll. Ohne diese Meldung wird Ihr Kind nicht abgeholt.
Bei Stundenplanänderungen oder vorzeitigem Schulschluss sind die Eltern nach vorgängiger Absprache mit der Schule für den Schulweg verantwortlich.
Verantwortlichkeit:
Verantwortung und Haftung für den Schulweg liegt bei den Eltern.
Dies gilt auch für Sachbeschädigungen, die während dem Transport durch Kinder verursacht werden.
Es liegt in der Verantwortung der Eltern, zu überprüfen, ob ihre Kinder pünktlich an der Transporthaltestelle sind. Der Fahrer hat eine Toleranz von fünf Minuten. Die Schule hat die Pflicht zu überprüfen, ob sich die Schüler zum vereinbarten Zeitpunkt am Ort der Erstabholung befinden.
Kinder, welche den Transport mit dem Schulbus oder dem Transportunternehmen stören,
mehrmals nicht pünktlich sind oder sich nicht an die Regeln halten, werden vom Transport
ausgeschlossen. In diesem Fall sind die Eltern für den Weg zuständig und es werden keinen
Kilometer- oder ÖV- Entschädigungen ausgerichtet.
Abmeldung bei Krankheiten
Kann ein Kind, das normalerweise mit dem Schulbus fährt, ausnahmsweise (z. B. wegen Krankheit) oder für längere Zeit nicht mitfahren, ist der Schulbusfahrer durch die Eltern unverzüglich zu informieren.
Bis 48 Stunden vor Auftragsbeginn: Keine Belastung
• 24 -12 Stunden vor Auftragsbeginn: 100%
• Bitte beachten Sie, dass während der Fahrt für die Kinder Essen und Trinken verboten ist.
• Die Fahrerinnen und Fahrer sind an die Schweigepflicht gebunden und geben keine
Informationen über Schülerinnen und Schüler an Dritte weiter.
Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bülach Zürich. Asas Transfer Service wird jederzeit bestrebt sein, allfällige Differenzen mit seinen Kunden gütlich und einvernehmlich zu lösen.
